Kategorie: Besitz und Konsum
Cannabis-Stecklinge dürfen in Deutschland legal gekauft werden, da sie kein THC enthalten und somit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
  • Stecklinge gelten als Vermehrungsmaterial und sind nicht mit blühenden Pflanzen gleichzusetzen.
  • Sobald Stecklinge eingepflanzt werden und wachsen, unterliegen sie den gesetzlichen Regelungen für den Eigenanbau (maximal drei Pflanzen pro Person).
  • Der Handel mit Stecklingen ist erlaubt, solange sie nicht zur unerlaubten Kultivierung bestimmt sind.