Kategorie:
Besitz und Konsum
Cannabis-Stecklinge dürfen in Deutschland legal gekauft werden, da sie kein THC enthalten und somit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
- Stecklinge gelten als Vermehrungsmaterial und sind nicht mit blühenden Pflanzen gleichzusetzen.
- Sobald Stecklinge eingepflanzt werden und wachsen, unterliegen sie den gesetzlichen Regelungen für den Eigenanbau (maximal drei Pflanzen pro Person).
- Der Handel mit Stecklingen ist erlaubt, solange sie nicht zur unerlaubten Kultivierung bestimmt sind.